Das Medizinrecht ist das Kerngebiet unserer Tätigkeit. Wir vertreten auschließlich die Leistungserbringerseite.
Unsere Tätigkeit reicht vom Vertrags(zahn-)arztrecht, dem (zahn-)ärztlichen Berufs- und Vergütungsrecht und der Ausgestaltung von Verträgen über das Arzthaftungs- und das Strafrecht bis zum Medizinprodukte- und Krankenhausrecht.
Für jeden dieser Bereiche stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwälte mit der entsprechenden Subspezialisierung zur Seite.
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Heberer & Kollegen
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