Medizinrecht

Das Medizinrecht ist das Kerngebiet unserer Tätigkeit. Wir vertreten auschließlich die Leistungserbringerseite.

 

Unsere Tätigkeit reicht vom Vertrags(zahn-)arztrecht, dem (zahn-)ärztlichen Berufs- und Vergütungsrecht und der Ausgestaltung von Verträgen über das Arzthaftungs- und das Strafrecht bis zum Medizinprodukte- und Krankenhausrecht.

 

Für jeden dieser Bereiche stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwälte mit der entsprechenden Subspezialisierung zur Seite.