RAin Eva Fleschutz

Frau RAin Eva Fleschutz ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und seitdem in der Kanzlei Dr. Heberer & Kollegen tätig. Seit 2003 ist sie zugelassene  Fachanwältin für Familienrecht und seitdem ausschließlich auf das umfängliche Fachgebiet des Familienrechts sowie das angrenzende Erbrecht spezialisiert.

Bei ihrer Arbeit versucht sie vorrangig, alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen, um einvernehmliche, dauerhafte Lösungen zu erzielen, da damit erfahrungsgemäß Zeit, Nerven und Geld der Mandanten gespart werden können.
 
E-Mail: eva.fleschutz@arztrechtskanzlei.de

 


Dementsprechend hat Frau RAin Eva Fleschutz im Jahr 2015 erfolgreich die Zusatzausbildung zur Mediatorin gemäß §§ 7a BORA, 5 I MediationsG abgeschlossen und damit die Zusatzqualifikation zur Verbesserung ihrer konsensualen Vorgehensweise erworben.

Ihre Schwerpunkt im Tätigkeitsbereich Familienrecht sind:

  • alle Fragen im Zusammenhang mit der Ehescheidung (auch mit Auslandsberührung)
  • Versorgungsausgleich bei Ehescheidung und schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
  • die Ermittlung von Unterhalt für Kinder und Ehegatten sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften, schwerpunktmäßig die Unterhaltsberechnung von Freiberuflern
  • Klärung von Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts, dies nach Absprache mit Ihnen auch gerne im Rahmen einer Mediation
  • Klärung güterrechtlicher Fragen (z.B. Zugewinnausgleich), Bewertung von Arztpraxen im Rahmen des Güterrechts und sonstiges Vermögensrecht
  • Vertragsgestaltung, insbesondere Erstellung von Eheverträgen vor, während oder zur Beendigung einer bestehenden Ehe, speziell für Selbständige
  • Erbrecht
  • Fragen bzgl. Ehewohnung und Hausrat/ Gewaltschutzgesetz
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft


Mediation (lat. Vermittlung)
ist ein Konzept zum effektiven Umgang mit Konflikten, der darauf abzielt, einvernehmliche Lösungen selbst in ausweglos erscheinenden Situationen zu finden.

Mediation ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden. Dabei werden sie von der Mediatorin Frau Eva Fleschutz unterstützt, die - anders als etwa ein Richter oder ein Schlichter - keine Entscheidungsbefugnis besitzt.

Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösungen. Die Lösungen werden aus den Bedürfnissen heraus entwickelt und dann mit dem Recht verglichen.

Mediation im Trennungs- und Scheidungsverfahren
Kein Rosenkrieg vor Gericht - die Beteiligten entscheiden auf Augenhöhe über Ihre Angelegenheiten unterstützt durch einen rechtskundigen Vermittler mit den Mitteln der integrierten Mediation und bekommen dafür von ihrer Rechtschutzversicherung Unterstützung.

„Wir lassen uns scheiden“, diese Entscheidung ist getroffen, doch nun fangen die Probleme erst an. „Jeder beansprucht nur was ihm zusteht, will aber nicht über den Tisch gezogen werden und dabei noch das gesamte Ersparte für Sachverständige Gericht und Anwälte ausgeben“ ist eine nachvollzieh-bare Formulierung von getrennten Ehegatten, die anwaltliche Beratung suchen. Die Sorge vor einem „Rosenkrieg“ aber auch die wachsende Bereitschaft, eigenverantwortlich die Probleme in die Hand zu nehmen und nicht einen anderen (den gesetzlichen Richter) insbesondere über das Wohl der gemein-samen Kinder aber auch damit verbunden über die eigene psychische Gesundheit und den Geldbeutel zu entscheiden, führt dazu, dass die Bereitschaft der scheidungsbereiten Ehegatten, sich gemeinsam anwaltlich beraten zu lassen steigt.

Es ist durchaus sinnvoll und kostensparend, wenn getrennte Ehegatten gemeinsam eine Anwältin zur Beratung aufsuchen. Das sollte dann ein Fachanwalt für Familienrecht mit einer zusätzlichen Ausbildung zum Mediator sein oder eine sogenannte CP-Anwältin. (collaborative law).

Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich Parteivertreter, kann also vor Gericht nur eine der beiden Ehegatten vertreten. d.h. in seiner Rolle als Anwalt wahrt er die Interessen einer Partei. Die Mediatorin, welche zusätzlich die Ausbildung zur Fachanwältin für Familienrecht hat, hat mehr Möglichkeiten. Sie kann und muss erkennbar für beide Ehegatten zur Vermeidung eines Gesetzesverstoßes darauf hinweisen, dass sie nicht beide Beteiligte vor Gericht vertreten kann. Aber sie kann im Vorfeld eine Mediation mit den Beteiligten durchführen, die dann bei Erfolg eine für beide Beteiligte passende, vom Willen der Beteiligten getragene, gemeinsame Scheidungsvereinbarung über alle zu regelnden Punkte hervorbringt. Eine solche wird dann vor Gericht beim Scheidungstermin protokolliert und damit werden sämtliche zu regelnden Probleme der Scheidungsparteien im Rahmen Ihrer Scheidung erfolgreich erledigt.

Wie kommt man zu einer solchen für alle Beteiligten passenden Scheidungsvereinbarung, das ist die Frage nach den Möglichkeiten der Mediation.

„Die Mediation ist ein Suchspiel“, so formuliert es der Mediator, Ausbilder, ehemaliger Richter am Familiengericht  und Begründer der integrierten Mediation Arthur Trossen, „es ist die gemeinsame Suche aller Beteiligten nach einer Lösung des Konflikts“ Die Konfliktparteien erarbeiten gemeinsam wie sie mit dem Konflikt umgehen wollen. Im Vordergrund steht die Suche nach Problemlösungen für die Konfliktgegenstände.

Als Experten ihres eigenen Konflikts können die Konfliktparteien im Einzelfall die am besten geeignete Lösung finden und ihre Umsetzung nachhaltig verfolgen. Diese Arbeit am Konflikt und an der Lösung wird unter Anleitung eines oder mehrerer Mediatoren geleistet. Neutral und allparteilich unterstützen sie die Konfliktparteien bei ihrer Klärungs-, Verhandlungs- und Lösungsarbeit.

Die Kunst der Mediatorin besteht darin, die jeweils angemessene Intervention zu wählen und anzuwenden. Die Verantwortung liegt in der fachgerechten Leitung des Prozesses, dadurch finden die Parteien die Inhalte und im Anschluss die Lösungen ihres Konflikts, für den sie verantwortlich sind.

Diese Lösungen haben in der Mediation eine oft überraschende, so nicht vorgesehene Form. Sie sind in der Regel kein Kompromiss aus den divergierenden anfänglichen Positionen der Parteien, sondern beziehen deren Anliegen und Bedürfnisse ein, welche in einem Rechtsstreit gar nicht Streitgegenstand gewesen wären, da es hier einseitig nur um z.B. Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, Sorgerecht oder Umgang ging.

Dadurch entstehen durch die Mediation bestenfalls „Win-win-Lösungen“ mit denen alle Beteiligten zufrieden sind, zumindest aber Lösungen mit denen beide Seiten leben können. Ein Zustand, der bei streitiger Scheidung an sich nie eintritt, da es hier immer nur höchstens einen Gewinner geben kann, meistens zwei oder mehr (gemeinsame Kinder, Schwiegereltern, etc.) Verlierer.

Ein Zusatznutzen der Mediation kann sich ergeben, wenn einer der Beteiligten rechtsschutzversichert ist. In der Regel zahlen die Rechtschutzversicherer nicht für das Scheidungsverfahren, jedoch übernehmen sehr viele Versicherer mittlerweile eine Mediation mit einem Kostenbeitrag von zumindest 1.500,00 € bis 3.000,00 €, auch Kulanzregelungen sind oft möglich.